Deutschland hat mit der aktuellen EnEV 2018 die europäische Richtlinie für Gebäude nur teilweise umgesetzt. Diese verlangt, dass ab 2021 nur noch Niedrigstenergie-Neubauten errichtet werden, bei öffentlichen Gebäuden bereits ab 2019. Bei dieser Gelegenheit vereinfacht der Bund die Energie-Vorgaben und führt sie zum GebäudeEnergieGesetz zusammen.
Fachleute, Bauherren, Investoren und Verwalter müssen die kommenden Anforderungen rechtzeitig kennen und erfüllen.
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Normales Wohnhaus |
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KfW Effizienzhaus 55 |
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KfW Effizienzhaus 40 |
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KfW Energieeffizienzhaus 40 plus |
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